Wolfszaun Förderung: Zuschüsse für den Herdenschutz in Deutschland
Ein wolfsabweisender Zaun kostet auf 1.000 Metern schnell einen vierstelligen Betrag. Die gute Nachricht: In den meisten Bundesländern zahlt der Staat das Material vollständig. Die Wolfszaun Förderung deckt je nach Land 80 bis 100 Prozent ab, in mehreren Ländern zusätzlich die Arbeitsleistung und die jährliche Zaunpflege.
Der Haken liegt nicht beim Geld, sondern beim Verfahren. Wer bestellt, bevor der Bewilligungsbescheid da ist, bekommt keinen Cent – und zwar in jedem Bundesland. Dieser Beitrag zeigt dir deshalb genau drei Dinge: was gefördert wird, was in deinem Bundesland gilt und in welcher Reihenfolge du vorgehen musst.
STAND: AUGUST 2026
Förderrichtlinien werden laufend angepasst, Gebietskulissen ändern sich nach jedem bestätigten Wolfsnachweis, und mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz am 2. April 2026 verschieben sich in einzelnen Ländern gerade die Zuständigkeiten. Kläre die aktuell gültigen Fördersätze und Fristen vor der Antragstellung mit deiner Bewilligungsstelle – die zuständigen Stellen stehen in der Tabelle weiter unten.
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Was genau gefördert wird
Die Länder fördern unterschiedlich viel, aber der Katalog der förderfähigen Gegenstände ist erstaunlich ähnlich. Er folgt einem gemeinsamen Rahmen: der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Förderbereich 4. Beihilferechtlich läuft das meiste als De-minimis-Beihilfe – seit Ende 2024 darf ein Betrieb dafür 50.000 Euro in drei Jahren erhalten, über alle Programme zusammengerechnet.
WIRD IN DER REGEL GEFÖRDERT
- Elektronetze, Litzen, Breitbandlitze und Flatterband
- Weidezaunpfähle, Isolatoren und Weidezauntore
- Weidezaungeräte, Akkus, Batterien, Solarmodule, Erdungsstäbe
- Untergrabschutz: Bodennetz, Zaunschürze, Erdspieße, eingegrabenes Geflecht
- Nachrüstung bestehender Festzäune mit Über- und Untergrabschutz
- Nachtpferche für Schafe und Ziegen
- Herdenschutzhunde – je nach Land Anschaffung, Ausbildung oder Unterhalt
- Laufende Betriebsausgaben als Jahrespauschale, meist bis 1.230 Euro je Kilometer mobilem Zaun und 1.920 Euro je zertifiziertem Hund
- Eigene Arbeitsleistung beim Zaunbau – in mehreren Ländern mit 60 Prozent des üblichen Unternehmerlohns
WIRD IN DER REGEL NICHT GEFÖRDERT
- Alles, was vor dem Bewilligungsbescheid gekauft wurde
- Gebrauchte Geräte und Materialien
- Reparaturen und Ersatzbeschaffungen
- Der Kauf von Tieren
- Baustahlmatten, Stabgitter und Lattenzäune
- Zäune, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen
- Maßnahmen außerhalb der Gebietskulisse, wo eine solche gilt
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Im Zentrum stehen überall Schafe, Ziegen und Gehegewild. Rinder, Pferde und Esel sind meist nur bis zu einem Jahr Lebensalter förderfähig – also Kälber und Fohlen – oder nur nach einem bestätigten Übergriff. Mehrere Länder, darunter Bayern, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland, nennen ausdrücklich auch Privatpersonen und nicht-gewerbliche Halter als antragsberechtigt.
Wolfszaun Förderung im Bundesland-Vergleich
Fördersatz, Gebietskulisse und Frist unterscheiden sich deutlich. Was das in Euro bedeutet, zeigt Bayern am klarsten: Dort sind 3,50 Euro je laufendem Meter Elektro-Litzenzaun als Referenzwert hinterlegt – bei 1.000 Metern also 3.500 Euro, die zu 100 Prozent übernommen werden können. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was zum Stand August 2026 in den 16 Bundesländern gilt.
| Bundesland | Fördersatz | Wo es gilt | Antragsfrist | Bewilligungsstelle |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50–100 % je Maßnahme; Verfahren seit April 2026 in Neuordnung | Fördergebiete Schwarzwald und Odenwald | laufend | untere Naturschutzbehörden der Landratsämter |
| Bayern | bis 100 %, gedeckelt auf Referenzwerte je laufendem Meter (z. B. 3,50 Euro/lfm Litzenzaun) | 15 km um standorttreue Wölfe, 60 km für Herdenschutzhunde | 1. Januar bis 31. Oktober | Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
| Berlin | keine eigene Richtlinie; Randbereiche laufen über Brandenburg | Randbereiche außerhalb des zentralen Siedlungsgebiets | wie Brandenburg | LELF Brandenburg |
| Brandenburg | bis 100 % (befristet bis 31.12.2026), Zaunneubau 80 %, max. 30.000 Euro/Jahr | landesweit | investiv laufend, Betriebsausgaben bis 30. April | LELF, Referat F2, Luckau |
| Bremen | Zuschüsse für Schutzzäune, Satz nicht veröffentlicht | landesweit | bitte erfragen | Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft |
| Hamburg | eigene Richtlinie seit Januar 2024, Satz nicht veröffentlicht | landesweit | Beratung vor der Bewilligung Pflicht | BUKEA |
| Hessen | bis 85 % netto, max. 30.000 Euro/Jahr | landesweit für Schafe und Ziegen; Rind, Pferd, Esel nur in Ereignisgebieten | investiv laufend, Betriebsausgaben bis 1. Oktober | landwirtschaftliche Fachdienste der Landkreise |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 100 % | landesweit seit 25.01.2024, inklusive der Inseln | investiv laufend, Betriebsausgaben bis 30. September | Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt |
| Niedersachsen | 80 %, 100 % bei direkter Betroffenheit; max. 30.000 Euro je Betrieb und Jahr | landesweit; Rinder und Pferde nur in der Gebietskulisse | laufend, kein Stichtag | Landwirtschaftskammer Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | 100 %, ohne Obergrenze, Bagatellgrenze 200 Euro | landesweit seit 13.08.2025 | laufend; Beratungsgespräch vor dem Antrag Pflicht | Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW |
| Rheinland-Pfalz | 100 % für Zaunmaterial und für die Arbeitskosten der Nachrüstung | nur in ausgewiesenen Präventionsgebieten | investiv 15. Juni, Betriebsausgaben 30. September | FAWF – Koordinationszentrum Luchs und Wolf |
| Saarland | 80–100 % je nach Zauntyp, max. 30.000 Euro/Jahr, Mindestzuwendung 300 Euro | landesweit Präventionsgebiet seit 31.10.2024 | laufend, vor Vorhabenbeginn | MUKMAV, Referat A/4 |
| Sachsen | 100 % der förderfähigen Ausgaben | landesweit | ganzjährig | LfULG, Referat 33, Dresden |
| Sachsen-Anhalt | Material und Untergrabschutz 100 %, mobile Zäune 80 %; 500 bis 30.000 Euro | landesweit | 15. Mai | ALFF Anhalt, Dessau-Roßlau |
| Schleswig-Holstein | 100 % für die Anschaffung wolfsabweisender Zäune | Wolfspräventionsgebiete in fünf Kreisen | laufend, Online-Antrag | Landesamt für Umwelt, Flintbek |
| Thüringen | bis 100 % | landesweit | ganzjährig | TLUBN, Referat 33, Jena |
ORIENTIERUNG, KEINE ZUSAGE
Für Bremen und Hamburg sind keine Fördersätze veröffentlicht – hier hilft nur die direkte Anfrage bei der Behörde. In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit im April 2026 vom Umwelt- an das Landwirtschaftsministerium übergegangen, das Fördersystem wird gerade neu geordnet. In Brandenburg gilt der Satz von 100 Prozent nach der aktuellen Richtlinienfassung nur bis zum 31.12.2026. Frag vor jedem Antrag bei deiner Bewilligungsstelle nach der geltenden Fassung.
Diese Fristen gelten für 2026
- 30. April – Brandenburg: laufende Betriebsausgaben
- 15. Mai – Sachsen-Anhalt: alle Anträge
- 15. Juni – Rheinland-Pfalz: investive Maßnahmen
- 30. September – Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern: laufende Betriebsausgaben
- 1. Oktober – Hessen: laufende Betriebsausgaben
- 31. Oktober – Bayern: alle Anträge
Alle übrigen Bundesländer nehmen Anträge ganzjährig an. Für die Wolfszaun Förderung zählt dort nur die eine Regel, die überall gilt: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor du kaufst.
In sechs Schritten zum Bewilligungsbescheid
1. Gebietskulisse prüfen. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz wird nur innerhalb ausgewiesener Gebiete gefördert. Die Karten stehen auf den Wolfsportalen der Länder. Liegt die Weide außerhalb, gibt es keine Förderung.
2. Beratung wahrnehmen. In Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Beratungsgespräch Voraussetzung, in Baden-Württemberg und im Saarland dringend empfohlen. Die Berater kennen die Auslegung der Landesrichtlinie – das erspart Rückfragen und Wochen Bearbeitungszeit.
3. Bedarf ermitteln. Zaunlänge, Tierart, Zauntyp, Geländeprofil. Daraus ergibt sich, ob ein mobiles Elektronetz reicht oder ein fünflitziger Zaun mit 120 cm nötig ist – und welches Weidezaungerät die Länge überhaupt trägt.
4. Vergleichsangebote einholen. In Thüringen, im Saarland, in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz sind in der Regel drei Angebote Pflichtbestandteil des Antrags. Sie müssen dieselben Positionen enthalten, sonst sind sie nicht vergleichbar und der Antrag kommt zurück.
5. Antrag stellen und den Bescheid abwarten. Ausnahmslos jedes Bundesland verlangt den Antrag vor Maßnahmenbeginn. „Maßnahmenbeginn“ heißt bereits: Auftrag erteilt oder Ware bestellt. Erst mit dem Zuwendungsbescheid in der Hand darfst du kaufen.
6. Umsetzen, nachweisen, Frist einhalten. Nach dem Bau folgt der Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen. Danach gilt eine Zweckbindungsfrist: meist fünf Jahre für mobile Anlagen und Herdenschutzhunde, sieben bis zehn Jahre für Festzäune. Die Auszahlung erfolgt fast überall als Erstattung – plane die Zwischenfinanzierung ein.
PRAXIS-TIPP
Fotografiere die fertige Anlage, bevor die Tiere darauf sind: Zaunhöhe, unterste Litze, Untergrabschutz und Erdungsstäbe im Bild. Diese Fotos helfen beim Verwendungsnachweis – und im Schadensfall beim Nachweis, dass der Grundschutz stand.
Diese Anforderungen muss der Zaun erfüllen

Gefördert wird nur, was mindestens dem wolfsabweisenden Grundschutz entspricht. Die Werte stammen aus den BfN-Schriften 530, der VDE SPEC 90006 und dem DLG-Merkblatt 455. Die Länder weichen im Detail davon ab, meist nach oben.
Der wichtigste Satz aus der Praxis: Wölfe untergraben deutlich häufiger, als sie springen. Über die Wirkung entscheidet deshalb die unterste Litze, nicht die oberste.
| Bauteil | Mindestanforderung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Elektronetz, Höhe | 90 cm | 105 bis 120 cm |
| Litzenzaun | 90 cm, 4 Litzen auf 20/40/60/90 cm | 120 cm, 5 Litzen auf 20/40/60/90/120 cm |
| Unterste Litze | max. 20 cm über dem Boden, Abweichung höchstens 5 cm | durchgehender Bodenkontakt beim Netz |
| Spannung | 2.000 V absolute Untergrenze; die Länder fordern 2.500 bis 4.000 V | 4.000 V, bei Trockenheit 5.000 V |
| Weidezaungerät | 2 Joule | 2 Joule plus 1 Joule je Kilometer Zaun |
| Erdung | 1 Erdstab von 1 m Länge je Joule, Abstand rund 3 m | Erdspannung unter Last unter 500 V |
| Untergrabschutz | Zaunschürze 60 cm breit außen ausgelegt oder Geflecht 30 cm tief eingegraben oder Steckbügel mit 50 cm Schenkel | zusätzliche Litze auf 20 cm Höhe, 15 cm nach außen versetzt |
| Festzaun für Schafe und Ziegen | 120 cm mit Über- und Untergrabschutz | elektrifiziert mit 4.000 V |
| Gehegewild | 180 cm plus Untergrabschutz | zwei bodennahe stromführende Litzen |
DIE DREI FEHLER, AN DENEN ZÄUNE SCHEITERN
Zu schwache Erdung: Ohne sie schließt sich der Stromkreis nicht – der Zaun sieht intakt aus und wirkt trotzdem nicht. Lücken unter dem Zaun an Fahrspuren, Gräben und Maulwurfshügeln. Und Tore ohne Untergrab- und Überkletterschutz. Miss die Spannung täglich, und zwar am entferntesten Punkt der Anlage, nicht am Gerät.
Angebot für deinen Förderantrag
Weil in den meisten Ländern drei Vergleichsangebote zum Antrag gehören, stellen wir dir gern eines zusammen – abgestimmt auf die Vorgaben deiner Landesrichtlinie: mit der geforderten Zaunhöhe, der richtigen Litzenzahl und einem Weidezaungerät, das deine Zaunlänge wirklich trägt.
Im Sortiment findest du alle Positionen, die in den Richtlinien stehen: Weidenetze, Leitermaterial, Weidezaunpfähle, Weidezaungeräte, Isolatoren, Weidezauntore und passendes Zubehör.
ANGEBOT ANFRAGEN
Wir stellen dein Angebot passend zur Förderrichtlinie zusammen
Kontaktiere uns – du bekommst ein Angebot mit der geforderten Zaunhöhe, der richtigen Litzenzahl und einem Weidezaungerät, das deine Zaunlänge trägt. Fertig zum Beilegen an den Antrag.
oder telefonisch +49 8034 5099102 · Mo–Fr 8–12 Uhr
DAS BRAUCHEN WIR FÜR DEIN ANGEBOT
- Bundesland und ob die Fläche in der Förderkulisse liegt
- Tierart und ungefähre Herdengröße
- Zaunlänge in Metern
- mobiler Zaun oder Festzaun
- Gelände: eben, hängig, feucht oder steinig
- Stromanschluss in der Nähe oder Solar bzw. Akku
Häufige Fragen zur Wolfszaun Förderung
Wie hoch muss ein Wolfszaun sein?
Der geförderte Grundschutz beginnt bei 90 cm. Empfohlen sind 105 bis 120 cm, und mehrere Länder verlangen inzwischen mehr: Sachsen seit Juli 2026 mindestens 105 cm beim Elektrozaun und 120 cm beim Festzaun, Schleswig-Holstein 120 cm beim Fünf-Litzen-Zaun. Für Gehegewild gelten 180 cm.
Muss ich den Zaun vorfinanzieren?
Ja. Fast alle Länder arbeiten mit Erstattung: Du bestellst nach dem Bescheid, zahlst, reichst den Verwendungsnachweis ein und bekommst das Geld anschließend.
Gilt die Förderung auch für Rinder und Pferde?
Eingeschränkt. Der Schwerpunkt liegt überall bei Schafen, Ziegen und Gehegewild. Rinder, Pferde und Esel sind meist nur bis zu einem Jahr Lebensalter förderfähig oder nur in besonderen Gebietskulissen nach einem bestätigten Übergriff.
Was passiert, wenn trotz Zaun ein Wolf reißt?
Melde den Schaden sofort – in mehreren Ländern binnen 24 Stunden – bei der Rissbegutachtung deines Landes und lass die Tiere unberührt liegen. Wer den geforderten Grundschutz nachweisen kann, hat Anspruch auf Ausgleich; ohne Grundschutz gibt es ihn in vielen Ländern gar nicht.
Ändert der Wolf im Jagdrecht etwas an der Förderung?
An der Förderung selbst nicht. Der Herdenschutz wird dadurch sogar wichtiger: Seit dem 2. April 2026 ist die Entnahme eines schadenstiftenden Wolfs nur zulässig, wenn der Übergriff trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen erfolgt ist. Ohne funktionierenden Zaun gibt es weder einen Entnahmeantrag noch in den meisten Ländern eine Ausgleichszahlung.
Alles für den wolfsabweisenden Zaun
Vom Elektronetz bis zum Weidezaungerät – abgestimmt auf die Vorgaben der Förderrichtlinien.
HINWEIS
Dieser Beitrag ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Richtlinie deines Bundeslandes und der Bescheid deiner Bewilligungsstelle. Bei Verletzungen oder Krankheitsanzeichen an deinen Tieren wende dich bitte an deine Tierärztin oder deinen Tierarzt.
Quellen: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) · Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat · VDE SPEC 90006 „Leitfaden Elektrozäune – Herdenschutz gegen den Wolf“ · DLG-Merkblatt 455 · BfN-Schriften 530 sowie die Förderportale und Richtlinien der 16 Bundesländer. Stand: August 2026.





